
Fall Collien Fernandes: Christian Ulmen scheitert vor Gericht – SPIEGEL-Bericht bleibt praktisch unangetastet
Fall Fernandes Ulmen scheitert vor Gericht – SPIEGEL-Bericht bleibt praktisch unangetastet Collien Fernandes beschuldigt Christian Ulmen, sie »virtuell vergewaltigt« zu haben. Der SPIEGEL enthüllte den Fall, Ulmen ging...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Fall Fernandes Ulmen scheitert vor Gericht – SPIEGEL-Bericht bleibt praktisch unangetastet Collien Fernandes beschuldigt Christian Ulmen, sie »virtuell vergewaltigt« zu haben. Der SPIEGEL enthüllte den Fall, Ulmen ging dagegen vor. Nun hat das Landgericht Hamburg entschieden: Über die Vorwürfe zu berichten, war rechtmäßig und angemessen.
Von Lukas Eberle, Max Hoppenstedt Heinrichs und Juliane Löffler 08. 41 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (12 Minuten) 12 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.
Die Einzelheiten
com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Moderator Ulmen: Die Gerichtsentscheidung ist brisant für ihn und seine Anwälte Foto: Tristar Media / WireImage / Getty Images Der SPIEGEL hat seinen Artikel über den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes in allen wesentlichen Punkten erfolgreich verteidigt. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg entschied am Donnerstag, dass die Veröffentlichung des Magazins ganz überwiegend rechtmäßig und angemessen war. Insbesondere durften die enthüllten Vorwürfe gegen Christian Ulmen, den Ex-Mann von Fernandes, durch den SPIEGEL so öffentlich gemacht werden, wie in dem Artikel vom 19.
März: Es geht dabei um den Verdacht digitaler Gewalt und körperlicher Übergriffe. Die Veröffentlichung löste deutschlandweit eine breite gesellschaftspolitische Debatte aus. Lediglich in einem Nebenpunkt zu prozessualen Details eines Ermittlungsverfahrens gegen Ulmen in Spanien verfügte das Gericht eine Unterlassung.
Das bedeutet, dass der SPIEGEL die entsprechende Passage im Artikel leicht verändern muss. Die Entscheidung stellt einen ersten wichtigen Erfolg in der Auseinandersetzung um die Berichterstattung dar. Ulmen kann dagegen Rechtsmittel einlegen.
Was Experten sagen
Der SPIEGEL wird gegen die Unterlassung hinsichtlich der Textpassage zum Gerichtsverfahren in Spanien Widerspruch einlegen. Fernandes' Vorwürfe gegen UlmenUnter den Überschriften »Du hast mich virtuell vergewaltigt« (Online) und »Entblößt im Netz« (Print) berichtete der SPIEGEL im März, dass Fernandes den Schauspieler und Moderator Christian Ulmen in Spanien angezeigt hatte. (Lesen Sie hier die SPIEGEL-Recherche zum Fall.
) Demnach soll Ulmen in sozialen Medien täuschend echt aussehende Fakeprofile von Fernandes erstellt und darüber Hunderte Männer kontaktiert haben. Über die Accounts soll er sich als Fernandes ausgegeben und mit Usern Chats und Gespräche mit sexuellen Inhalten geführt haben; er soll erotische Bilder und Videos verschickt haben, die den Eindruck erweckten, als handele es sich um Aufnahmen von Fernandes. Diesen Vorwürfen widersprachen Ulmen und seine Anwälte vor Gericht nicht.
Der Verdacht, dass er im Namen von Fernandes Fakeprofile erstellt und sie »digital vergewaltigt« habe, war gar nicht Gegenstand des Rechtsstreits mit dem SPIEGEL und darf schon deswegen weiter berichtet werden.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





