
Familien-Influencer: Wenn Kinder zum Werbeobjekt werden
Familien-Influencer : Wenn Kinder zum Werbeobjekt werden Von Felix Schwarz 15.07.2026, 17:53Lesezeit: 6 Min. Nicht ohne Risiko: In manchen Profilen von Familien-Influencern spielen Kinder eine zentrale...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Familien-Influencer : Wenn Kinder zum Werbeobjekt werden Von Felix Schwarz 15. 2026, 17:53Lesezeit: 6 Min. Nicht ohne Risiko: In manchen Profilen von Familien-Influencern spielen Kinder eine zentrale Rolle.
Plainpicture„Family-Influencer“ teilen Familienereignisse auf sozialen Medien und verdienen an Werbeeinnahmen. Doch das Risiko für Kinder und Jugendliche ist groß. Was Eltern wissen sollten.
Die Einzelheiten
Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Ist das nicht süß? Bilder und Videos vom ersten Mal zu Hause nach der Geburt eines Babys, vom Geburtstag oder dem ersten Schultag in den sozialen Medien sind schon lange keine Seltenheit mehr. Sogenannte „Family-Influencer“ haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht: Sie teilen ihre manchmal stressigen, manchmal glücklichen Familienerlebnisse mit der Öffentlichkeit und profitieren von Werbeeinnahmen.
Die erfolgreichsten von ihnen haben hierzulande auf Tiktok, Youtube und Instagram mehr als eine Million Follower. Aber wo hört harmloses Filmen auf und beginnt Kindeswohlgefährdung? „Eltern unterschätzen regelmäßig, dass sie heute Entscheidungen treffen, mit denen das Kind als Teenager oder Erwachsener leben muss“, betont Norman Buse, Fachanwalt für Medienrecht der Kanzlei Buse Herz Grunst Rechtsanwälte, auf F.
Wenn Mütter in einem Video über die Periode ihrer Tochter sprechen oder Väter detailliert über das Einnässen ihres Sohnes berichten, findet der Nachwuchs das später oft überhaupt nicht lustig. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Dabei ist laut Buse vieles rechtlich zulässig.
Was Experten sagen
Dazu zählt er neutrale Alltagsszenen wie etwa gemeinsames Kochen, Spielen oder einen Familienausflug, ohne dabei das Kind bloßzustellen. Doch je älter das Kind sei, desto stärker zähle zusätzlich dessen eigener Wille. Er findet, spätestens von 14 Jahren an sollten Erziehungsberechtigte den Jugendlichen konkret einbeziehen und seinen möglichen Widerspruch respektieren.
Aus der Sicht von Birgit Rosenbaum von der Kanzlei LHR Rechtsanwälte sollten Jugendliche möglicherweise schon früher miteinbezogen werden. Grundsätzlich gilt: „Bilder und Videos von Minderjährigen dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden“, sagt sie im F. Sobald Minderjährige die erforderliche Einsichtsfähigkeit hätten, müssten sie zusätzlich einwilligen.
Oft ist das laut der Rechtsanwältin mit 14 Jahren der Fall, aber es handelt sich nicht um ein festes Mindestalter. Werbung muss als solche erkennbar seinFür Babys und Kleinkinder bestehen besondere Regeln. In einer Handlungsempfehlung für Family-Influencer von vier Landes-Medienanstalten heißt es dazu: „Regelmäßige und größere Rollen in Videos oder eine Mitwirkung unter detaillierter Anleitung der Eltern ist Kindern unter drei Jahren verboten, danach nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





