
F.A.Z. Exklusiv: Bloß keinen weiteren „Fall Gelbhaar“ beim RBB
F.A.Z. Exklusiv : Bloß keinen weiteren „Fall Gelbhaar“ beim RBB Von Jochen Zenthöfer 04.05.2026, 20:40 Lesezeit: 4 Min. Bildbeschreibung ausklappen Trägt beim RBB die Verantwortung: Programmdirektor Robert Skuppin. dpa...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Exklusiv : Bloß keinen weiteren „Fall Gelbhaar“ beim RBB Von Jochen Zenthöfer 04. 2026, 20:40 Lesezeit: 4 Min. Bildbeschreibung ausklappen Trägt beim RBB die Verantwortung: Programmdirektor Robert Skuppin.
dpa Der RBB erlebte mit der erfundenen Zeugin, die den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar angeblich belastete, einen journalistischen GAU. Jetzt gibt es im Sender neue Regeln, damit sich so etwas nicht wiederholt. Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte, ohne seriöse Recherche, zum Jahreswechsel 2024/2025 Anschuldigungen gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar veröffentlicht.
Die Einzelheiten
Die angebliche Tippgeberin Anne K. entpuppte sich als inexistent. Der RBB stürzte in eine tiefe Krise, es gab Rücktritte.
Intendantin Ulrike Demmer kündigte daraufhin in dieser Zeitung eine „neue Dienstanweisung für die Programmverantwortung“ an . Nun ist diese Dienstweisung da. Sie ist 23 Seiten lang und gliedert sich in zwei Teile.
Der erste Teil regelt die Zuständigkeiten der Programmverantwortung, der zweite Teil die materiellen Prüfkriterien und Qualitätskriterien. Erstellt unter Federführung der Programmdirektion und abgestimmt mit dem Justiziariat, sind Rückmeldungen von Redaktionsausschuss, Personalrat, Compliance-Beauftragter und Revision eingeflossen. Gründlichkeit vor Schnelligkeit Eigentlich war die Dienstanweisung für 2025 vorgesehen gewesen.
Was Experten sagen
Veröffentlicht wurde sie im RBB-Handbuch indes erst am 16. „Wichtig war dem RBB, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht“, erklärt Programmdirektor Robert Skuppin. In der internen Kommunikation hat der RBB die Dienstanweisung durch ein FAQ für die redaktionelle Praxis ergänzt.
Zudem gibt es nach Angaben des Senders ein Handbuch zur Einstellung neuer Journalisten. Die Dienstanweisung definiert Programmverantwortung als eine „durchgängige Verantwortungskette“. Diese Kette umfasst alle Mitarbeiter, die Recherchen und Beiträge beauftragen, erstellen und abnehmen.
Die Programmverantwortung gilt für Inhalte in Audio, Video, Text oder Bild. Festgeschrieben ist der Grundsatz, dass jede Veröffentlichung vorab einer redaktionellen und, sofern erforderlich, einer juristischen Abnahme unterzogen werden muss. Die Intendantin trägt nach RBB-Staatsvertrag die Gesamtverantwortung.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





