
F.A.Z. Exklusiv zu MDR: Bevor die AfD zuschlägt
F.A.Z. Exklusiv zu MDR : Bevor die AfD zuschlägt Von Helmut Hartung 07.05.2026, 09:27Lesezeit: 4 Min. Beim MDR bleibt noch alles beim Alten: der MDR-Intendant Ralf Ludwig (li.) und der thüringische Ministerpräsident...
No Meeting by June 30 — Where will Trump and Putin meet after that?
Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Exklusiv zu MDR : Bevor die AfD zuschlägt Von Helmut Hartung 07. 2026, 09:27Lesezeit: 4 Min. Beim MDR bleibt noch alles beim Alten: der MDR-Intendant Ralf Ludwig (li.
) und der thüringische Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) bei den Medientagen Mitteldeutschland. dpaDer Reformstaatsvertrag, den die Bundesländer übergreifend für ARD und ZDF beschlossen haben, muss für die einzelnen ARD-Sender in Landesrecht gegossen werden. Drei Länder lassen das lieber.
Die Einzelheiten
Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Zum 1. Dezember des vergangenen Jahres haben die Bundesländer den Medienstaatsvertrag novelliert. Dieser Vertrag legt das rechtliche Fundament für den Rundfunk und für digitale Medien in Deutschland.
Es ist die siebte Auflage des Vertrags, und die hat es in sich. Sie beschreibt nämlich deutliche Reformen für ARD und ZDF. Die Sender müssen unter anderem die Zahl ihrer Radio- und Fernsehspartenkanäle reduzieren und eine gemeinsame digitale Plattform anstreben.
Zum Teil muss dieser sogenannte Reformstaatsvertrag für die ARD in Landesrecht umgesetzt werden. Das ist im Augenblick mit Blick auf eine mögliche AfD-Landesregierung, die es nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im September geben könnte, besonders interessant. Die AfD will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekanntlich schrumpfen, in einen „Grundfunk“ verwandeln, den Rundfunkbeitrag streichen und Staatsverträge kündigen.
Was Experten sagen
Haben die Länder die Gesetze schon geändert oder lassen sie es bleiben? Laut Grundgesetz sind die Länder, für den Rundfunk zuständig. Die Gesetze und Staatsverträge für die ARD-Anstalten legen fest, welche Rundfunkprogramme produziert und verbreitet werden.
Der Reformstaatsvertrag schreibt vor, dass die Zahl der Radioprogramme zum 1. Januar 2027 von 69 auf 53 reduziert werden muss. Auch regelt er die Gesamtzahl für jede der neun ARD-Anstalten.
Aber welche Angebote weiterhin über UKW oder DAB zu hören sind und welches Profil sie haben, definieren die Landesparlamente. Was passiert bei einem Wahlerfolg der AfD? unter allen Staats- oder Senatskanzleien ergab, dass nahezu alle Länder diese Gesetze bereits angepasst haben oder sie sich gegenwärtig in der Abstimmung und Erarbeitung befinden.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





