
Gerichtsentscheidung: Kartellwächter erleiden Dämpfer im Spritpreis-Kampf
Gerichtsentscheidung : Kartellwächter erleiden Dämpfer im Spritpreis-Kampf Von Nadine Bös 30.04.2026, 20:29 Lesezeit: 3 Min. Bildbeschreibung ausklappen Rückschlag: Die Wettbewerbshüter dürfen vorerst keine Auskünfte...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Gerichtsentscheidung : Kartellwächter erleiden Dämpfer im Spritpreis-Kampf Von Nadine Bös 30. 2026, 20:29 Lesezeit: 3 Min. Bildbeschreibung ausklappen Rückschlag: Die Wettbewerbshüter dürfen vorerst keine Auskünfte von Preisinformationsdiensten verlangen.
dpa Im Kampf gegen hohe Spritpreise hat das Bundeskartellamt einen Rückschlag durch eine Gerichtsentscheidung erlitten. Das Verfahren liegt auf Eis. Und auch gegen die 12-Uhr-Regel gibt es „grobe Abweichungen“.
Die Einzelheiten
Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag einen überraschenden Rückschlag im Kampf gegen hohe Benzin- und Dieselpreise erfahren. Wie die Behörde am späten Donnerstagnachmittag mitteilte, hat sie nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein laufendes Verfahren vorläufig gestoppt. Darin wird geprüft, ob auf der Großhandelsebene bei den Spritpreisen alles mit rechten Dingen zugeht und welche Rolle dabei Preisinformationsdienste spielen.
Das Kartellamt betont immer wieder, dass es gerade die Untersuchung der Großhandelsebene für zentral hält. Die Wettbewerbshüter argwöhnen, dass Unternehmen vor allem auf dieser Ebene zu marktmächtig seien und zu hohe Preise verlangen könnten. Daher bemüht sich das Amt in einem aufwändigen und noch neuen Verfahren um Beweise.
Nun hat allerdings das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Behörde Auskünfte eines Preisinformationsdienstes zunächst nicht mehr einholen darf. Genau diese Auskünfte hält das Amt aber für zentral, um ihre Untersuchungen überhaupt fortsetzen zu können. Es handelt sich dabei um Informationen von den Diensten Argus Media und S&P Global.
Was Experten sagen
Die beiden Unternehmen hatten dagegen vor Gericht Beschwerde eingelegt; die Argus Media Gruppe bekam nun in einer Eilentscheidung vorläufig Recht. Mundt sieht Gefahr gezielter Manipulation Argus und S&P Global liefern Referenzpreise für Benzin und Diesel im Großhandel. Das nun vorerst gestoppte Verfahren der Kartellwächter war das Ergebnis einer im Februar 2025 abgeschlossenen Sektoruntersuchung der Raffinerien und des Kraftstoffgroßhandels.
„Hier hatten sich erste Anhaltspunkte für erhebliche wettbewerbliche Risiken aufgrund der im Kraftstoffgroßhandel genutzten Preisinformationsdienste ergeben“, schreibt das Kartellamt in einer Mitteilung. Die Dienste versorgten die Marktteilnehmer mit sehr detaillierten und aktuellen Preisinformationen über das Verhalten der anderen Markteilnehmer. „Dies kann zu einer deutlichen Dämpfung des Wettbewerbs führen.
“ Auch bestehe die Gefahr, dass einzelne Marktteilnehmer Preisnotierungen gezielt manipulieren. „Wir sind sehr überrascht von dieser Entscheidung des Gerichts und haben bereits Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Donnerstag und bezeichnete die dadurch entstehenden Verzögerungen als „sehr bedauerlich“. Der Kraftstoffgroßhandel sei eine „ganz entscheidende Stufe in der Wertschöpfungskette vom Bohrloch bis zur Zapfsäule“.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





