
KI-Bilder im Urheberrecht: Wann Prompting schützt und warum Kopieren erlaubt ist
Die rechtliche Bewertung von Bildern, die mithilfe Künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, wird präziser. In einem richtungsweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf untermauert, dass rein maschinell...
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Eine bemerkenswerte Entwicklung zeichnet sich im Bereich der künstlichen Intelligenz ab. Die rechtliche Bewertung von Bildern, die mithilfe Künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, wird präziser. In einem richtungsweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf untermauert, dass rein maschinell generierter Output grundsätzlich keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.
Wer ein KI-Bild als eigene persönliche Schöpfung rechtlich absichern will, muss einen maßgeblichen, menschlich-gestalterischen Einfluss nachweisen können. Ein bloßes Füttern der Software mit allgemeinen, ergebnisoffenen Textanweisungen (Prompting) reicht hierfür keineswegs aus.
Dieser Fortschritt sendet wichtige Signale für die Zukunft der Branche, und die Techwelt schaut genau hin.





