
Kostenbremse für die Wärmewende: Das ändert sich für Mieter im neuen Heizungsgesetz
Kostenbremse für die Wärmewende : Das ändert sich für Mieter im neuen Heizungsgesetz Von Christian Geinitz 01.05.2026, 20:16 Lesezeit: 4 Min. Bildbeschreibung ausklappen Schön warm und schön grün: Auch Heizungen sollen...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Kostenbremse für die Wärmewende : Das ändert sich für Mieter im neuen Heizungsgesetz Von Christian Geinitz 01. 2026, 20:16 Lesezeit: 4 Min. Bildbeschreibung ausklappen Schön warm und schön grün: Auch Heizungen sollen emissionsarm laufen.
Foto dpa Vermieter und Mieter sollen Teile der Kosten für Öl und Gas je zur Hälfte tragen. Die Koalition zeigt neue Geschlossenheit, Klimaschützer und Wohneigentümer halten den Entwurf für falsch – aus gegenteiligen Gründen. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Die Bundesregierung will Mieter von Teilen der hohen Betriebskosten für neue Gas- oder Ölheizungen entlasten.
Die Einzelheiten
Künftig sollen die Wohnungseigentümer rund die Hälfte der zusätzlichen laufenden Ausgaben tragen, heißt es in einem Sechspunktepapier zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das der F. Mit der Neuregelung will die Koalition vermeiden, dass die Eigentümer neue fossile Kessel einbauen und die Mieter dann mit den Betriebskosten alleinlassen. Diese Kosten nehmen zu, etwa für Kohledioxidemissionen, für Gasnetzentgelte und für die vorgesehenen Biogasbeimischungen.
Beabsichtigt ist nun, dass sich Mieter und Vermieter von 2028 an je hälftig die CO₂-Bepreisung und die Gasnetzentgelte teilen. In der Beimischung greift die Halbierung der „für biogene Brennstoffe anfallenden Preisbestandteile“ von 2029 an für die ersten drei von vier Stufen der „Biotreppe“. Alle Regeln will man 2036 „hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung“ evaluieren.
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