
Leipzig: Tiger-Haltung verstößt laut Behörden gegen Mindestanforderungen
Entlaufene Raubkatze bei Leipzig Wie der Tiger gehalten wurde, verstößt gegen die Mindestanforderungen Eine Dompteurin hält mehrere Tiger, von denen einer am Wochenende ausgebrochen war und erschossen werden musste. Die...
No Meeting by June 30 — Where will Trump and Putin meet after that?
Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Entlaufene Raubkatze bei Leipzig Wie der Tiger gehalten wurde, verstößt gegen die Mindestanforderungen Eine Dompteurin hält mehrere Tiger, von denen einer am Wochenende ausgebrochen war und erschossen werden musste. Die Frau verstieß wohl gegen Haltungsvorgaben – was die Frage aufwirft, was nun mit den übrigen Tieren geschieht. 49 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Audio steht in Kürze zur Verfügung In Kürze bereit X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Tiger-Werbung am Geländezaun im sächsischen Schkeuditz Foto: Heiko Rebsch / dpa Ein Tiger entkommt aus einer privaten Haltung, ein Mann wird schwer verletzt, das Tier erschossen. Die Anlage bei Leipzig, aus der am Sonntag ein Tier ausgebrochen ist, genügt nach Behördenangaben nicht den Anforderungen.
Die Einzelheiten
Der Halterin sei in der Vergangenheit aufgetragen worden, dies zu ändern, teilte das zuständige Landratsamt Nordsachsen mit. Am Sonntagmittag war ein ausgewachsener männlicher Tiger aus der Anlage in einem Gewerbegebiet in Dölzig nahe der Autobahn 9 entkommen. Dabei wurde ein 72 Jahre alter Mann schwer verletzt.
Die Polizei erschoss den Tiger im Bereich einer Kleingartenanlage. Die Tiger gehören einer ehemaligen Zirkusartistin. Nach dem Tod des Tigers leben in der Anlage noch acht Tiere.
Was mit ihnen nach dem Ausbruch geschehen soll, ist noch offen. »Dem Landratsamt liegen noch keine Ergebnisse zu den Ermittlungen nach der Ursache des Vorfalls vor. Ohne diese Informationen lässt sich die Frage nicht beantworten«, erklärte das Landratsamt.
Was Experten sagen
Mindestens 200 Quadratmeter AußengehegeLaut Tierschutzgesetz muss jedes Tier »seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen« untergebracht werden. Was das für Raubkatzen im Allgemeinen und Tiger im Besonderen bedeutet, geht aus dem Gesetz jedoch nicht hervor. Die Behörden ziehen deshalb für die Beurteilung einer privaten Tierhaltung das sogenannte Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums heran.
Darin heißt es, dass bei Tigern für ein oder zwei Tiere ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern Fläche zur Verfügung stehen muss. Für jedes weitere ausgewachsene Tier müssen es je 100 Quadratmeter mehr sein. Bild vergrößern Gehege und Wagen, in denen noch Tiger untergebracht sind Foto: Heiko Rebsch / dpa In dem Gutachten heißt es jedoch auch, dass Tiersachverständige noch weiterreichende Empfehlungen abgeben.
»Die Frage nach biologisch angemessenen Mindestgehegegrößen für einzelne Tierarten ist bei der Erstellung von Haltungsstandards stets umstritten. « Die Größe eines Geheges habe maßgeblichen Einfluss auf das Normalverhalten und Wohlbefinden eines Tieres.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





