
Miete, Netzausbau, digitaler Check-In: Was das Bundeskabinett noch beschlossen hat
Miete, Netzausbau, digitaler Check-In Was das Bundeskabinett noch beschlossen hat Stand: 29.04.2026 • 16:24 Uhr Neben Haushalt und Gesundheitsreform hat das Kabinett weitere Gesetzespläne auf den Weg gebracht. So sollen...
No Meeting by June 30 — Where will Trump and Putin meet after that?
Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Miete, Netzausbau, digitaler Check-In Was das Bundeskabinett noch beschlossen hat Stand: 29. 2026 • 16:24 Uhr Neben Haushalt und Gesundheitsreform hat das Kabinett weitere Gesetzespläne auf den Weg gebracht. So sollen Mieterhöhungen gebremst, der Netzausbau beschleunigt und ein digitaler Check-In ermöglicht werden.
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben beschlossen, die im nächsten Schritt im Bundestag debattiert werden sollen. Ganz oben auf der Liste: die Gesundheitsreform und der Bundesetat für das kommende Jahr . Darüber hinaus stimmten Union und SPD weiteren geplanten Neuregelungen zu, die zahlreiche Menschen in Deutschland betreffen.
Die Einzelheiten
Ein Überblick: Änderungen im Mietrecht Die Bundesregierung will den Schutz von Mietern erhöhen und hat deshalb neue Regeln für Vermieter auf den Weg gebracht. Die Pläne sehen unter anderem strengere Vorgaben bei Indexmietverträgen vor. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten sollen Mietsteigerungen bei Indexmieten künftig begrenzt werden.
Indexmieten orientieren sich an der Inflationsrate: Oberhalb einer Grenze von drei Prozent jährlich sollen die Steigerungen mit dem neuen Gesetz nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Steigt der Verbraucherpreisindex wie in der Zeit nach dem russischen Angriff auf die Ukraine besonders stark an, sollen Mieter nicht immer stärker belastet werden können. "Gerade in Zeiten steigender Inflation gilt: Wohnen zur Miete darf nicht zur Kostenfalle werden", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig.
Weitere Änderungen im Mietrecht sind mit Blick auf möblierte Wohnungen geplant. Künftig sollen Vermieter angeben müssen, wie viel Geld sie monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagen. Dabei soll eine Obergrenze für den Aufschlag gelten, auch das Alter der Möbel muss dafür berücksichtigt werden.
Was Experten sagen
Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können. 2025 Bezahlbarer Wohnraum fehlt Großstadt-Mieten seit 2015 um 50 Prozent gestiegen Um knapp 50 Prozent sind die Angebotsmieten in den größten deutschen Städten seit 2015 gestiegen. mehr Verschärft werden sollen außerdem die Regeln für Mietverträge, die für einen kurzen Zeitraum geschlossen werden.
Künftig soll eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer eines solchen Mietverhältnisses gelten. Sie soll unter bestimmten Voraussetzungen auf acht Monate verlängert werden können. Der Hintergrund: Kurzzeit-Mietverträge sind von der noch bis Ende 2029 geltenden Mietpreisbremse ausgenommen.
Daher wird befürchtet, dass Vermieter teils gezielt diese Variante wählen, damit sie eine höhere Miete verlangen können. Eine weitere Neuregelung in Sachen Mieten betrifft die sogenannten Schonfristzahlungen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





