
Obi, Hornbach und Globus streiten sich vor Bundesgerichtshof über »Obi-Orange«
Markenschutz Baumärkte streiten sich vor Bundesgerichtshof über »Obi-Orange« Die Baumarktkette Obi verteidigt seinen Orangeton vor Gericht gegen Attacken von Hornbach und Globus. Zur zentralen Frage haben die Ketten...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Markenschutz Baumärkte streiten sich vor Bundesgerichtshof über »Obi-Orange« Die Baumarktkette Obi verteidigt seinen Orangeton vor Gericht gegen Attacken von Hornbach und Globus. Zur zentralen Frage haben die Ketten widersprüchliche Gutachten vorgelegt. 25 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Obi-Markt: Wer darf dieses Orange nutzen? Foto: Weingartner-Foto / CHROMORANGE / picture alliance Die Baumarktkette Obi kämpft am Bundesgerichtshof (BGH) um Markenschutz für die Farbe Orange.
Die Einzelheiten
Nach vorläufiger Einschätzung des ersten Zivilsenats dürften die Chancen darauf aber eher gering sein. »Ein sehr komplexer Fall«, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Eine Entscheidung will der BGH an einem anderen Tag verkünden.
Obi hatte einen bestimmten Farbton 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. Die konkurrierenden Ketten Hornbach und Globus hatten beantragt, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke zu löschen. Die Behörde gab dem statt.
Das Bundespatentgericht wies die dagegen gerichtete Beschwerde zurück. Es kam zu dem Schluss, die nötige Unterscheidungskraft fehle. Obi setzt sich weiterhin »für den Schutz unserer Hausfarbe« ein, wie das Unternehmen mit Sitz in Wermelskirchen bei Wuppertal vor der Verhandlung erklärt hatte.
Was Experten sagen
»Die Farbe Orange ist seit Jahrzehnten ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der Markenidentität von Obi. « BGH prüft mögliche Mängel am GutachtenIn seiner vorläufigen Einschätzung folgte der BGH vielen Argumenten des Bundespatentgerichts. Beiden Seiten legten Gutachten vor.
Diese kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen zur Frage, wie viele Menschen die Farbe Obi zuordnen. Insbesondere mögliche Mängel an einem Gegengutachten könnten zugunsten von Obi gewertet werden, deutete Richter Koch an. Der BGH-Anwalt von Obi warb dafür, dass nicht immer Gutachten nachgelegt werden dürften.
Das würde sonst eine »never ending Story«. Die Vertreter von Hornbach und Globus hingegen verteidigten das Gutachten. Der Fall erinnert an andere Rechtsstreitigkeiten um Farben wie das Sparkassen-Rot, das Nivea-Blau, das Langenscheidt-Gelb oder den Goldhasen von Lindt.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





