
Osnabrück: Orthopäde filmt und missbraucht Patientinnen – fünfeinhalb Jahre Haft
Urteil in Osnabrück Orthopäde filmt und missbraucht Patientinnen – fünfeinhalb Jahre Haft Seit 2018 machte ein Orthopäde mit seinem Smartphone heimlich Tausende Aufnahmen von Frauen und Jugendlichen. In vielen Fällen...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Urteil in Osnabrück Orthopäde filmt und missbraucht Patientinnen – fünfeinhalb Jahre Haft Seit 2018 machte ein Orthopäde mit seinem Smartphone heimlich Tausende Aufnahmen von Frauen und Jugendlichen. In vielen Fällen berührte er sie auch im Intimbereich. Nun verurteilte das Landgericht den 43-Jährigen.
44 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Landgericht Osnabrück (Symbolbild) Foto: Swaantje Hehmann / IMAGO Er galt offenbar als »fantastischer Orthopäde«: Das Landgericht Osnabrück hat einen Arzt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Einzelheiten
Der 43-Jährige hatte Patientinnen heimlich fotografiert und sexuell missbraucht, darunter auch ein Kind und mehrere Jugendliche. Das Gericht sprach zudem für den Mann ein lebenslanges Verbot aus, als Orthopäde weibliche Patienten zu behandeln. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Arzt aus dem Landkreis Osnabrück seit 2018 heimlich mit einem Smartphone Patientinnen in seinem Behandlungszimmer gefilmt hat.
Später habe er seine Opfer mit entblößtem Oberkörper und heruntergezogener Unterhose von vorn heimlich fotografiert und sie dabei im Intimbereich berührt. Mehr als 190 Fälle bewertet und 9000 Aufnahmen gesichtetEr habe den Patientinnen erklärt, dass es sich um medizinische Untersuchungen gehandelt habe, sagte die Vorsitzende Richterin. In Wahrheit habe es keine medizinischen Gründe gegeben.
Mehr als 190 Fälle seien von der Kammer bewertet worden, bei rund der Hälfte sei es zusätzlich zu den heimlichen Fotos auch zu Berührungen im Intimbereich gekommen sein, die nicht medizinisch gerechtfertigt gewesen sein. Die Kammer sei überzeugt, dass der Mediziner seinem voyeuristischen Trieb nachgehen wollte, sagte die Richterin. Diesen habe er eigenen Angaben zufolge bereits in der Pubertät verspürt.
Was Experten sagen
Während seines Studiums habe er heimlich Kommilitoninnen gefilmt. Als er nach seiner Facharztausbildung mit seiner Frau eine eigene Praxis geführt habe, habe er wegen der großen beruflichen Belastung immer häufiger seinem Trieb nachgegeben. Dem Mediziner habe es Befriedigung gegeben, sich die heimlich angefertigten Aufnahmen anzusehen und die aus seiner Sicht besten Fotos auszuwählen.
Die Kammer habe auch überlegt, ob die Einweisung in eine psychiatrische Klinik in Betracht komme. Letztlich habe man ein Verbot der Behandlung weiblicher Patienten gewählt, weil der Angeklagte die voyeuristische Neigung nur bei Frauen habe. Unter den mehr als 9000 Aufnahmen, die während des Prozesses gesichtet wurden, habe sich kein einziger Mann befunden.
»Sie wollten Ihr Leben lang Arzt werden, wollten Menschen helfen, Sie waren angesehen und geschätzt, die Patienten sind gerne zu Ihnen gekommen«, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe auf viele Patientinnen wie ein »fantastischer Orthopäde« gewirkt.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





