
Sachsens Medienpolitik: „Zusammenlegung von ARD und ZDF kann eine Option sein“
Sachsens Medienpolitik : „Zusammenlegung von ARD und ZDF kann eine Option sein“ Von Helmut Hartung 02.05.2026, 13:15 Lesezeit: 3 Min. Bildbeschreibung ausklappen Andreas Handschuh leitet die Staatskanzlei in Sachsen....
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Sachsens Medienpolitik : „Zusammenlegung von ARD und ZDF kann eine Option sein“ Von Helmut Hartung 02. 2026, 13:15 Lesezeit: 3 Min. Bildbeschreibung ausklappen Andreas Handschuh leitet die Staatskanzlei in Sachsen.
dpa Die Länder arbeiten am Digitale-Medien-Staatsvertrag. In dem geht es um Plattformen, KI und EU-Recht. Um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht es nicht.
Die Einzelheiten
Den will Sachsen weiter reformieren. Wie, das sagt der Chef der Staatskanzlei, Andreas Handschuh. Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Die CDU-Fraktionen in den Landtagen von Sachsen und Sachsen-Anhalt haben sich für eine Fusion von ARD und ZDF ausgesprochen.
Sieht die sächsische Landesregierung das auch so? Die Fraktionen fordern in ihrem gemeinsamen Beschlusspapier eine zielgerichtete und sachliche Diskussion über die Zusammenlegung von ARD und ZDF. Ich teile die Auffassung, dass wir ohne Denkverbote über Doppelstrukturen, eine klare Aufgabenteilung zwischen dem ZDF als bundesweit agierender Anstalt und den primär für ihr Sendegebiet zuständigen ARD-Anstalten, weitere Einsparpotentiale durch anstaltsübergreifende Kooperationen und generell über ein zeitgemäßes Angebot des ÖRR sprechen müssen, das veränderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung trägt.
Gelingt dies nicht, kann in der Tat die Zusammenlegung von ARD und ZDF eine Option sein. Welche weiteren Reformen sollten schnell beschlossen werden? Wir brauchen eine klarere, zeitgemäße Struktur im Telemedienauftrag.
Was Experten sagen
Das Beschlusspapier der CDU-Fraktionen der Landtage Sachsens und Sachsen-Anhalts sieht in der Plattformstrategie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch das Risiko einer Erweiterung statt einer Verschlankung des Kostenrahmens. In der Tat fehlt hier eine mit dem linearen Bereich vergleichbare Konkretisierung von Art und Umfang der beauftragten Angebote. Zwar gibt es die Telemedienkonzepte, die von den Gremien freigegeben werden müssen, aber ein staatsvertraglicher Begrenzungsmechanismus fehlt.
Ein anderer wichtiger Punkt betrifft das sogenannte Online-Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auf den Mitteldeutschen Medientagen wurde gerade deutlich, wo unseren Medienunternehmen hier der Schuh drückt. Ich meine, dass es in den Fällen, in denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk gemeinsam mit privaten Medien im Netz kooperiert und gegebenenfalls eine gemeinsame Vermarktung der Angebote stattfindet, überdacht werden muss.
Hier muss die Politik neue Wege gehen, um unseren Medien des Dualen Systems eine Chance zu geben, ihre Kräfte zu bündeln, um im Wettbewerb mit den Plattformen mithalten zu können. Auch der Grundsatz, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus der Lokalberichterstattung heraushalten soll, um die lokalen Medien zu schützen, sollte hinterfragt werden. Sofern der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei einer Berichterstattung über lokale Themen mit lokalen Medien vor Ort kooperiert, etwa durch die Zulieferung von Bild- und Tonmaterial, sollte dies ermöglicht werden.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





