
Scheidungsrecht: Stefanie Hubig will Trennungsjahr bei Gewalt lockern
Änderung im Scheidungsrecht Justizministerin Hubig will bei häuslicher Gewalt Trennungsjahr aufweichen Im Fall von häuslicher Gewalt drängt Justizministerin Hubig auf eine Lockerung beim Trennungsjahr von Paaren. Im...
No Meeting by June 30 — Where will Trump and Putin meet after that?
Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Änderung im Scheidungsrecht Justizministerin Hubig will bei häuslicher Gewalt Trennungsjahr aufweichen Im Fall von häuslicher Gewalt drängt Justizministerin Hubig auf eine Lockerung beim Trennungsjahr von Paaren. Im Sexualstrafrecht zeigt sie sich offen für die »Nur Ja heißt Ja«-Regelung. 30 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Foto: Bernd von Jutrczenka / dpa Eine Scheidung hat weitreichende Folgen. Das Trennungsjahr soll als eine Art Klärungsphase sicherstellen, dass eine Ehe wirklich gescheitert ist.
Die Einzelheiten
Im Fall von Gewalt drängt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nun auf eine Änderung im Scheidungsrecht. »Ich will, dass das Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt nicht eingehalten werden muss«, sagte Hubig in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das derzeit geltende Recht sei schwer zumutbar.
Hubig plant zudem einen weiteren Gesetzentwurf, der besser vor Gewalt schützen soll. Danach sollen von Gewalt betroffene Frauen bei familiengerichtlichen Verfahren den Ort für ein Gerichtsverfahren wählen und auch den früheren Aufenthaltsort des Kindes festlegen können. Es bestehe bei vielen betroffenen Frauen derzeit die Sorge, dass ansonsten bei Gerichtsverfahren der aktuelle Wohnort vom Ex-Partner aufgespürt werden könne, so Hubig.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle sie in Kürze vorlegen. Hubig greift Vorstoß der Grünen aufZudem solle klarer geregelt werden, dass »Familiengerichte bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt genau hinschauen, nachfragen und geeignete Schritte anordnen müssen«. Auch sollen die Gerichte in Fällen von häuslicher Gewalt nicht mehr auf ein Einvernehmen beider Seiten hinwirken müssen.
Was Experten sagen
Mehr zum Thema Folgen einer Trennung: Was kostet mich die Scheidung? Von Moritz Kudermann Gerichtsentscheidung: Gemeinsame Wohnung trotz Trennung – scheidungswillige Paare müssen nicht auseinanderziehen Eine Betroffene über Gewalt in der Partnerschaft: »Das Leben in unserer kleinen Wohnung glich einem Versteckspiel, wenn er zu Hause war« Auch im Sexualstrafrecht zeigt sich die Justizministerin offen für Reformen. Mit Blick auf die sogenannte »Nur-Ja-heißt-Ja«-Regelung sagte Hubig, aus ihrer Sicht gebe es gute Gründe dafür, das ausdrücklich im Gesetz zu regeln.
Nur wenn alle Beteiligten einwilligten, seien sexuelle Handlungen einvernehmlich und nicht strafbar. Im deutschen Sexualstrafrecht gilt ein »Nein heißt Nein«-Ansatz: Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht unter Strafe. Die Regelung trat im Sexualstrafrecht vor zehn Jahren in Kraft.
Die Grünenfraktion im Bundestag hatte im April einen Vorstoß gemacht , eine »Nur-Ja-heißt-Ja«-Regelung einzuführen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





