
Schuldenbremse: Schulden-Zerreißprobe für die Bundesregierung
Schuldenbremse : Schulden-Zerreißprobe für die Bundesregierung Von Johannes Pennekamp , Manfred Schäfers 06.07.2026, 14:30Lesezeit: 4 Min. Rein in noch mehr Schulden? Markus Söder (CSU), Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Schuldenbremse : Schulden-Zerreißprobe für die Bundesregierung Von Johannes Pennekamp , Manfred Schäfers 06. 2026, 14:30Lesezeit: 4 Min. Rein in noch mehr Schulden?
Markus Söder (CSU), Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas (SPD) und Lars Klingbeil (SPD)Omer MessingerDie Bundesregierung hat versprochen, die Schuldenbremse zu reformieren. Doch die Expertenkommission kann sich nicht zwischen Sparzwang und Investitionsfreude entscheiden. Der Ball liegt nun bei Klingbeil und Merz.
Die Einzelheiten
Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Für die Reform der Schuldenbremse, eines der bedeutendsten Reformprojekte dieser Legislaturperiode, wird die Bundesregierung keine eindeutige Empfehlung der zuständigen Expertenkommission bekommen. Nach Informationen der F. ist es dem Gremium, das aus Politikern und Wissenschaftlern besteht, nicht gelungen, sich auf ein gemeinsames Konzept zu verständigen.
Stattdessen wird die „Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenregel“ der Regierung zwei Alternativmodelle vorlegen. Das erste Konzept würde die Bundesregierung nach einer Grundgesetzänderung dauerhaft zu größerer Sparsamkeit zwingen. Der zweite Vorschlag lässt einen größeren Spielraum für öffentliche Investitionen.
Da keine Einigung erzielt werden konnte, werden diese beiden Elemente auf der abschließenden Sitzung des Gremiums am Mittwoch im Ministerium besprochen, wie die F. aus Kreisen der Kommission erfuhr. Offiziell übergeben werden soll der Bericht zur „atmenden Schuldenbremse“ in der kommenden Woche.
Was Experten sagen
-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Wie streng wird die „atmende Schuldenbremse“? Beide Vorschläge haben eine Gemeinsamkeit: Sie definieren ein „strukturelles Haushaltsdefizit“, das im Grundgesetz verankert werden soll.
Das strukturelle Defizit bezeichnet eine jährliche Neuverschuldung, die um konjunkturelle Schwankungen bereinigt ist. Laut aktueller Schuldenregel darf dieses Defizit für den Bund 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. In den beiden Vorschlägen der Kommission werden unterschiedlich großzügige Werte für dieses strukturelle Defizit vorgesehen.
Einigkeit besteht zudem darin, dass die Ausgaben für Verteidigung, die von der Schuldenregel ausgenommen sind, soweit sie über ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts hinausgehen, nach einer Übergangszeit wieder aus regulären Haushaltsmitteln und nicht über Schulden finanziert werden müssen. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Vorschlägen besteht aber darin, wie mit den Schulden als Ganzes umgegangen werden soll: Müssen sie zwingend jedes Jahr Stück für Stück im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung kleiner werden oder nicht? Der strengere Vorschlag sieht dies dem Vernehmen nach vor.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





