
Sterbehilfe: Der Verfassungsrat hat das letzte Wort
Sterbehilfe : Der Verfassungsrat hat das letzte Wort Von Michaela Wiegel, Paris 15.07.2026, 18:24Lesezeit: 4 Min. Frankreichs Premierminister Sébastien Lecornu Anfang Juli in ParisAFPDie aktive Sterbehilfe soll zur...
July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Sterbehilfe : Der Verfassungsrat hat das letzte Wort Von Michaela Wiegel, Paris 15. 2026, 18:24Lesezeit: 4 Min. Frankreichs Premierminister Sébastien Lecornu Anfang Juli in ParisAFPDie aktive Sterbehilfe soll zur großen Gesellschaftsreform in Frankreich werden.
Doch es gibt Kritik vom Senat, und der Premierminister bekommt Zweifel. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Frankreich ringt um die Einführung einer aktiven Sterbehilfe. Die rechtsbürgerliche Mehrheit im Senat wie auch die Katholische Kirche lehnen die Neuerung ab.
Die Einzelheiten
Präsident Emmanuel Macron hingegen sieht darin einen großen gesellschaftlichen Fortschritt, ähnlich wie die 1975 beschlossene Legalisierung der Abtreibung. Premierminister Sébastien Lecornu sind kurz vor der entscheidenden Abstimmung über den Gesetzentwurf am Mittwochabend in der Nationalversammlung Zweifel gekommen. Er hat noch vor dem Abstimmungsergebnis angekündigt, die neun Weisen des Verfassungsrates anzurufen.
Der Regierungschef will sicherstellen, dass die neue Regelung nicht gegen „die Verfassungsprinzipien der individuellen Freiheit und Würde“ verstößt, wie er mitteilte. Die Verfassungshüter sollen prüfen, ob die Widerspruchsfrist von zwei Tagen für einen Sterbehilfekandidaten lang genug ist. Zudem muss sich das oberste Gericht mit der Frage befassen, ob die Schutzvorkehrungen für Schwerkranke mit eingeschränktem Urteilsvermögen ausreichen.
-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Damit soll sichergestellt werden, dass die aktive Sterbehilfe nicht von Schwerkranken in Anspruch genommen wird, die nicht mehr entscheidungsfähig sind. Lecornu will auch klären lassen, ob eine kollektive Gewissensklausel für Gesundheitseinrichtungen eingeführt werden muss.
Was Experten sagen
Bislang ist dies nicht vorgesehen, obwohl katholische Einrichtungen in der Palliativmedizin eine große Rolle spielen. Gilt nicht für Alzheimer-Patienten und andere Demenz-PatientenDas belgische Euthanasie-Modell wie auch das Schweizer Modell der Suizidhilfe werden in Frankreich abgelehnt. Das Land sucht einen eigenen Weg.
Der französische Gesetzentwurf sieht ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ vor, das aber erst greift, wenn der Patient unheilbar erkrankt und der Tod „kurz- oder mittelfristig“ unausweichlich ist. Sterbehilfe können demnach nur Erwachsene in Anspruch nehmen, die über ihre uneingeschränkte Urteilsfähigkeit verfügen. Alzheimer-Patienten und andere Demenz-Patienten werden damit ausgeschlossen.
Auch müssen sie die französische Staatsbürgerschaft haben, um „Sterbetourismus“ auszuschließen. Weitere Bedingungen sind, dass ein Kollegium von Ärzten hinzugezogen wird und dass es keine wirksamen Schmerzmittel gibt, um die Leiden der Kranken zu mindern. Bislang galt ein 2016 verabschiedetes Gesetz, das eine tiefe Sedierung von unheilbaren Kranken erlaubt, nicht aber eine aktive Sterbehilfe.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





