
Urteil in Attendorn-Fall: „Ein Kind wurde um seine Kindheit gebracht“
Urteil in Attendorn-Fall : „Ein Kind wurde um seine Kindheit gebracht“ Von Johanna Christner, Siegen 04.05.2026, 18:09 Lesezeit: 3 Min. Bildbeschreibung ausklappen Januar 2026: Die angeklagte Großmutter (links) und...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Urteil in Attendorn-Fall : „Ein Kind wurde um seine Kindheit gebracht“ Von Johanna Christner, Siegen 04. 2026, 18:09 Lesezeit: 3 Min. Bildbeschreibung ausklappen Januar 2026: Die angeklagte Großmutter (links) und Mutter (rechts) des jahrelang eingesperrten Mädchens im Gerichtssaal in Siegen.
dpa Mehr als sieben Jahre lang hatte Rosemarie G. ihre Tochter eingesperrt – unter Beihilfe der Großeltern. Nun wurde sie zu einer Haftstrafe verurteilt.
Die Einzelheiten
Auf das Warum habe zumindest das Opfer eine Antwort erhalten, erklärte die Richterin. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Die Angeklagte sei keine Monstermutter, betonte die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst am späten Montagnachmittag in Raum 165 des Landgerichts Siegen. Vor der Verkündigung des Urteils hatte Rosemarie G.
sich gut gelaunt gezeigt, ihrer Verteidigerin entgegengelacht. Das führte zu empörtem Raunen im Gerichtssaal. Denn die Vorwürfe gegen die Neunundvierzigjährige wogen schwer: Mehr als sieben Jahre lang, von Juli 2015 bis September 2022, soll sie ihre Tochter im Haus der Großeltern in Attendorn im Sauerland eingesperrt haben – komplett isoliert von der Außenwelt.
Bis zur Befreiung der damals Achtjährigen durch Polizei und Jugendamt aus dem Einfamilienhaus hatte das Kind weder einen Arzt gesehen noch eine Kita oder Schule besucht. Alles, weil die Mutter ihr 2014 geborenes Kind „ganz für sich alleine haben“ und vor seinem Vater verstecken wollte, wie Staatsanwältin Christina Lukas bei der Anklageverlesung im Februar vorgetragen hatte. Ein Kind sei um seine Kindheit gebracht worden, sagte Metz-Horst bei der Urteilsverkündung am Montagnachmittag.
Was Experten sagen
Nun müsse es mit den Auswirkungen sozialer Verarmung leben. Massive psychische, körperliche und sozial-emotionale Störungen Gutachter stellten nach der Befreiung der heute Zwölfjährigen massive psychische, körperliche und sozial-emotionale Störungen fest. Sie sei, wie es in der Anklage geheißen hatte, lediglich auf Zehenspitzen gegangen, habe Schwierigkeiten beim Gang über die Treppe und zeige bei einfachsten Alltagsaufgaben Ängste.
Wegen Vitamin-D-Mangels waren zudem die Unterschenkel des Mädchens nicht richtig entwickelt. Vom Zeitpunkt seiner Befreiung bis Mai 2023 wurde sie in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt, bis heute befindet sie sich in ambulanter Therapie. Das Gericht hat ihre Mutter nun unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Verletzung von Erziehungspflichten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Weil sie ihr Haus aktiv als Versteck zur Verfügung stellten, wurden auch die 80 Jahre alte Großmutter und der 84 Jahre alte Großvater des Kindes zu jeweils zwei Jahren sowie einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Ursprünglich hatten sich die Großeltern wegen Beihilfe die Anklagebank mit ihrer Tochter geteilt, überraschend wurde Anna G. am Montag jedoch als Mittäterin verurteilt, ihr Ehemann Giuseppe G.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





